Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen und es persönlich auf seinem schulischen Weg zu begleiten. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Einstieg in unsere 7. Klasse.

Aufnahmevoraussetzungen 7. Klasse

Aufnahme zur 7. Klasse

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Für die Aufnahme in die 5. Klasse werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

 

Aktueller Leistungsstand des Kindes und bisherige Schullaufbahn 

  • Aus dem bayerischen Schulsystem können wird ausschließlich Kinder aufnehmen, die die formellen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere den Notendurchschnitt von 2,33 im Übertrittszeugnis der Grundschule erzielt haben. Einen Probeunterricht für Kinder, deren Übertrittszeugnis keine Gymnasialeinstufung enthält, führen wir nicht durch.  
  • Bei Schülerinnen und Schülern, die aus anderen Bundesländern oder Schulsystemen kommen, prüft die Schulleitung, inwiefern eine äquivalente Berechtigung vorliegt, oder ggfs. eine Aufnahme mit Probezeit in Frage kommt. 

 

Deutsch- und Englischkenntnisse 

  • Während die Englischkenntnisse für den Eintritt in unser bilinguales Gymnasium bei akademisch leistungsfähigen Kindern noch nicht voll entwickelt sein müssen, ist die fließende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift aufgrund des Lehrplans und des Schulziels von Beginn an notwendig, um erfolgreich im Gymnasium mitarbeiten zu können. 

 

Persönliches Auftreten 

  • Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler auch durch ihr Verhalten und ihre Einstellung einen positiven Beitrag zu unserer Schulgemeinschaft leisten. 

Schritt für Schritt
in die 7. Klasse bei Phorms Potsdam

Unverbindliche Registrierung

Bitte füllen Sie im ersten Schritt unser unverbindliches Online-Anmeldeformular aus. Nach der Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Bewerbungsprozess startet im September des Jahres vor dem gewünschten Starttermin. Sie werden dann von uns per E-Mail kontaktiert und über den Bewerbungsprozess und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informiert.

Bewerbung

Mit der E-Mail im September vor dem gewünschten Starttermin bitten wir Sie, uns die Bewerbungsunterlagen (Fragebogen, Einkommensnachweise zur Berechnung der einkommensabhängigen Schulgebühren) zukommen zu lassen. Diese müssen in der Regel bis Ende Oktober eingereicht werden.

Kennenlerngespräch

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählen wir, in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze, die Familien aus, die wir zu einem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung (Eltern) bzw. zum “Schulspiel” (Kinder) einladen. Hierbei orientieren wir uns an den im Abschnitt “Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien” genannten Kriterien.
 

Die Gespräche/ Spielstunden finden im Januar statt. Im Verlauf des Schulspiels bearbeiten die Kinder in kleinen Gruppen spielerische Aufgaben in einer konstruktiven und wertschätzenden Atmosphäre. So erhalten wir einen Einblick in die altersgerechte Entwicklung der Kinder. Dabei wird unter anderem darauf geachtet, wie weit die Kinder in ihrer Entwicklung beim Verständnis mathematischer Zusammenhänge, bei phonetischen Grundlagen, motorischen Fähigkeiten sowie beim Sprachverständnis in Deutsch und Englisch sind.

Platzangebot

Die Platzvergabe erfolgt nach Abschluss der Gespräche/ Spielstunden ab März. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Rückmeldung, ob wir Ihrem Kind einen Schulplatz anbieten können. Auch die Vertragsunterlagen senden wir Ihnen digital zu, so dass Sie diese ganz bequem online unterschreiben können. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, freuen wir uns darauf, Sie und Ihr Kind herzlich in der Phorms Gemeinschaft willkommen zu heißen.

Schulgeldrechner

Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.

Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie:

Monatlicher Schulgeldbeitrag

Monatlicher Schulgeldbeitrag
abzüglich Schulgeldersatz (110 €)

Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(Gültig ab dem Schuljahr 2025/26 und 2026/27 – Änderungen vorbehalten.)

Weitere Kosten
für unsere weiterführende Schule

  • Verwaltungsgebühr

    Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in zweieinhalbfacher Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrags erhoben. Bei einem Brutto-Familienjahreseinkommen bis 60.000 Euro wird der einfache Satz des monatlichen Schulgeldbeitrages berechnet.

  • Verpflegung

    Für die Verpflegung werden monatlich 102,00 Euro erhoben.

  • Materialbeitrag

    Zu Beginn des Schuljahres fällt ein Materialbeitrag von 50,00 Euro an.

  • IB Diploma Programme

    Bei Teilnahme am IB Diploma Programm fallen von der 11. Jahrgangsstufe bis zum Halbjahr der 13. Jahrgangsstufe monatlich zusätzlich 375,00 Euro an, für die Teilnahme an einzelnen IB Certificates jeweils monatlich 50,00 Euro.

    Beliebte Zertifikate in Einzelfächern sind das IB English oder das IB Business Management Certificate. Weiterhin werden die Kosten für die Registrierung zum IB Diploma oder für die Certificates sowie für die Prüfungsgebühren je Fach in Rechnung gestellt.

  • Geschwisterrabatt

    Alle Geschwister (einschließlich des ersten Kindes) im Kindergarten und in der Schule erhalten einen Geschwisterrabatt von 15% auf den monatlichen Eltern- bzw. Schulgeldbeitrag. In der Krippe gewähren wir keinen Geschwisterrabatt.

  • Schulgeldersatz

    Das Phorms Gymnasium München erhält gemäß Art. 47 BaySCHFG i.V.m. § 22 AVBaySCHFG für alle Schülerinnen und Schüler Schulgeldersatz. Der Schulgeldersatzbetrag beträgt im Schuljahr 2025/26 monatlich 110,00 Euro. Dieser wird von dem monatlichen Schulgeldbeitrag in Abzug gebracht.

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).

     

    Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung können ggf. als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn beide Eltern bzw. ein alleinerziehendes Elternteil erwerbstätig sind, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von 80% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

     

    Phorms Education übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Bei etwaigen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Den genauen monatlichen Schulgeldbeitrag erhalten Sie von unserem Admissions Team im Verlauf des Aufnahmeverfahrens.

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.

+49 30 318 737 010Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr

Corinna Scheuring

Admissions Coordinator | Gymnasium