Aufnahmeverfahren
und Anmeldung

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen und es persönlich auf seinem schulischen Weg zu begleiten. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Einstieg in unsere 1. Klasse.

Hurrah, ich bin ein Schulkind!

Aufnahme zur 1. Klasse

Für die Einschulung in Brandenburg im Jahr 2027 ist der Stichtag der 30. September. Alle Kinder, die bis zu diesem Tag das sechste Lebensjahr vollenden, werden regulär schulpflichtig und stolze Erstklässler. 

Registrieren Sie heute schon Ihr Kind unverbindlich für einen Schulplatz bei Phorms und starten Sie mit uns gemeinsam in die nächsten Schritte.  

Schritt für Schritt
in die 1. Klasse

Unverbindliche Registrierung

Bitte füllen Sie im ersten Schritt unser unverbindliches Online-Anmeldeformular aus. Nach der Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Bewerbungsprozess startet im September des Jahres vor dem gewünschten Starttermin. Sie werden dann von uns per E-Mail kontaktiert und über den Bewerbungsprozess und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informiert.

Bewerbung

Mit der E-Mail im September vor dem gewünschten Starttermin bitten wir Sie, uns die Bewerbungsunterlagen (Fragebogen, Einkommensnachweise zur Berechnung der einkommensabhängigen Schulgebühren) zukommen zu lassen. Diese müssen in der Regel bis Ende Oktober eingereicht werden.

Kennenlerngespräch

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählen wir, in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze, die Familien aus, die wir zu einem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung (Eltern) bzw. zum “Schulspiel” (Kinder) einladen. Hierbei orientieren wir uns an den im Abschnitt “Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien” genannten Kriterien.
 

Die Gespräche/ Spielstunden finden im Januar statt. Im Verlauf des Schulspiels bearbeiten die Kinder in kleinen Gruppen spielerische Aufgaben in einer konstruktiven und wertschätzenden Atmosphäre. So erhalten wir einen Einblick in die altersgerechte Entwicklung der Kinder. Dabei wird unter anderem darauf geachtet, wie weit die Kinder in ihrer Entwicklung beim Verständnis mathematischer Zusammenhänge, bei phonetischen Grundlagen, motorischen Fähigkeiten sowie beim Sprachverständnis in Deutsch und Englisch sind.

Platzangebot

Die Platzvergabe erfolgt nach Abschluss der Gespräche/ Spielstunden ab März. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Rückmeldung, ob wir Ihrem Kind einen Schulplatz anbieten können. Auch die Vertragsunterlagen senden wir Ihnen digital zu, so dass Sie diese ganz bequem online unterschreiben können. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, freuen wir uns darauf, Sie und Ihr Kind herzlich in der Phorms Gemeinschaft willkommen zu heißen.

Schulgeldrechner

Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.

Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie

Monatlicher Schulgeldbeitrag

Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(Gültig ab dem Schuljahr 2025/26 und 2026/27 – Änderungen vorbehalten.)

Kosten
für unsere bilinguale Grundschule

  • Wie ist der Ablauf der Anmeldung?

    Eine Anmeldung ist schnell und einfach: Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus. Das dauert nur 5 Minuten. Sobald wir im zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben und die Verfügbarkeit der Plätze bestätigen konnten, beginnen wir mit dem Aufnahmeverfahren.

  • Verwaltungsgebühr

    Beim Abschluss des Schulvertrages ist eine Verwaltungsgebühr fällig, die dem 2,5-fachen des monatlichen Schulgeldes entspricht. Bei Einkünften unter 50.000€ beträgt die Verwaltungsgebühr einen einfachen Monatsbeitrag.

  • Monatliches Schulgeld

    Für die Berechnung der Jahresbrutto-Einkünfte gelten die positiven Einkünfte beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Ab 50.000 €:567 €, ab 80.000 €:603 €, ab 130.000 €:829€.

    Einkommensnachweise bis 130.000 Euro p.a. erfolgen durch den Einkommenssteuerbescheid oder vorläufige Nachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Einkünften über 130.000€ entfällt die Nachweispflicht.

  • Regelung für Familieneinkünfte unter 50.000 € p.a.

    Eltern mit einem Jahresbrutto-Einkommen unter 50.000 Euro können von einer reduzierten Schulgeldregelung profitieren. Hierfür ist ein jährlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Die monatlichen Schulgeldbeträge reichen für die Grundschule von 118 bis 519 Euro und für das Gymnasium von 118 bis 698 Euro. Die Verwaltungsgebühr beträgt einen Monatsbeitrag.

  • Material und andere Kosten

    Neben den angegebenen Beiträgen können zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, verbindliche Schulbekleidung, Ausflüge, Klassenfahrten und gegebenenfalls kostenpflichtige Nachmittagskurse entstehen.

  • Stipendien

    Unser Stipendium würdigt außergewöhnliche akademische und soziale Leistungen und fördert gezielt die Weiterentwicklung der Kinder. Es gilt für ein Schuljahr und kann bis zu 150 € monatlich betragen. Dieses Stipendium wird ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Phorms Schulen vergeben, die bereits mindestens ein Jahr bei uns lernen.

  • Verpflegungskosten

    Die Schülerinnen und Schüler werden von unserem Caterer „leckerlogisch.“ mit einem abwechslungsreichen und nahrhaften Mittagessen versorgt. Für das Mittagessen ist eine Anmeldung nötig. Die Kosten werden vom Berliner Senat übernommen. Eine Zusatzverpflegung kann für einen Beitrag von 33 Euro bezogen werden.

  • Treuebonus

    Ab dem 6. Jahr der Zugehörigkeit gewährt Phorms einen Treuerabatt von 10% auf das Schulgeld, der nach zehn Jahren auf 20% steigt. Quereinsteiger in die 7. Klasse des Gymnasiums erhalten den 10% Treuebonus bereits ab dem vierten Jahr, also ab Klasse 11. 

  • Geschwisterermäßigung

    Bei der Anmeldung von mehreren Kindern profitieren Sie von unserer Geschwisterermäßigung.

    Für das älteste Kind ist der volle monatliche Elternbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Elternbeitrag um 75%.

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Elternbeiträge und Beiträge an den Förderverein können unter bestimmten Voraussetzungen als Betreuungsaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 Euro je Kind, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, sofern das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberatung. 

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.

+49 30 318 737 010Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr

Corinna Scheuring

Admissions Coordinator | Gymnasium