Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen und es persönlich auf seinem schulischen Weg zu begleiten. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Einstieg in unsere 1. Klasse.
Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unserem Bildungsangebot ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Schulgeldbeiträge entschieden. Grundlage für die Berechnung des Schulgeldbeitrags ist immer das Brutto-Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr, d.h. für das Schuljahr 2026/27 werden die positiven Jahresbruttoeinkünfte 2024 der Sorgeberechtigten herangezogen. Der Schulgeldbeitrag wird für jedes Schuljahr neu berechnet. Mit unserem Schulgeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Schulgeldbeitrag ermitteln.
Gesamtbetrag der Jahresbruttoeinkünfte der Familie
Monatlicher Schulgeldbeitrag
Beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Schulgeldbeitrag gerundet ist.
(Gültig ab dem Schuljahr 2025/26 und 2026/27 – Änderungen vorbehalten.)
Eine Anmeldung ist schnell und einfach: Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus. Das dauert nur 5 Minuten. Sobald wir im zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben und die Verfügbarkeit der Plätze bestätigen konnten, beginnen wir mit dem Aufnahmeverfahren.
Beim Abschluss des Schulvertrages ist eine Verwaltungsgebühr fällig, die dem 2,5-fachen des monatlichen Schulgeldes entspricht. Bei Einkünften unter 50.000€ beträgt die Verwaltungsgebühr einen einfachen Monatsbeitrag.
Für die Berechnung der Jahresbrutto-Einkünfte gelten die positiven Einkünfte beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Ab 50.000 €:567 €, ab 80.000 €:603 €, ab 130.000 €:829€.
Einkommensnachweise bis 130.000 Euro p.a. erfolgen durch den Einkommenssteuerbescheid oder vorläufige Nachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Einkünften über 130.000€ entfällt die Nachweispflicht.
Eltern mit einem Jahresbrutto-Einkommen unter 50.000 Euro können von einer reduzierten Schulgeldregelung profitieren. Hierfür ist ein jährlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Die monatlichen Schulgeldbeträge reichen für die Grundschule von 118 bis 519 Euro und für das Gymnasium von 118 bis 698 Euro. Die Verwaltungsgebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
Neben den angegebenen Beiträgen können zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, verbindliche Schulbekleidung, Ausflüge, Klassenfahrten und gegebenenfalls kostenpflichtige Nachmittagskurse entstehen.
Unser Stipendium würdigt außergewöhnliche akademische und soziale Leistungen und fördert gezielt die Weiterentwicklung der Kinder. Es gilt für ein Schuljahr und kann bis zu 150 € monatlich betragen. Dieses Stipendium wird ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Phorms Schulen vergeben, die bereits mindestens ein Jahr bei uns lernen.
Die Schülerinnen und Schüler werden von unserem Caterer „leckerlogisch.“ mit einem abwechslungsreichen und nahrhaften Mittagessen versorgt. Für das Mittagessen ist eine Anmeldung nötig. Die Kosten werden vom Berliner Senat übernommen. Eine Zusatzverpflegung kann für einen Beitrag von 33 Euro bezogen werden.
Ab dem 6. Jahr der Zugehörigkeit gewährt Phorms einen Treuerabatt von 10% auf das Schulgeld, der nach zehn Jahren auf 20% steigt. Quereinsteiger in die 7. Klasse des Gymnasiums erhalten den 10% Treuebonus bereits ab dem vierten Jahr, also ab Klasse 11.
Bei der Anmeldung von mehreren Kindern profitieren Sie von unserer Geschwisterermäßigung.
Für das älteste Kind ist der volle monatliche Elternbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Elternbeitrag um 75%.
Elternbeiträge und Beiträge an den Förderverein können unter bestimmten Voraussetzungen als Betreuungsaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 Euro je Kind, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, sofern das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberatung.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.
Corinna Scheuring
Admissions Coordinator | Gymnasium